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Empfehlungen an den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Details aus dem Schreiben von Oliver Jungjohann, ju care Kinderhilfe

9) Selbstverpflichtung der Organisationen, dann staatliche Förderung

Ihre Forderung nach einer transparent dokumentierten Selbstverpflichtung der Einrichtungen und Organisationen begrüßen wir sehr.
Eine gesetzliche Regelung zu Führungszeugnissen halten wir eher für problematisch, und der Anreiz, eine staatliche Förderung daran zu koppeln, ist sehr sinnvoll. Allerdings müssen dann auch staatliche Förderungen umgesetzt werden.
Wir wissen davon, dass Personen, insbesondere Männer (in Deutschland ist es eine existente Mentalität des Generalverdachts), die sich konsequent im praktizierten Kinderschutz und der Kinderbetreuung engagieren, sehr schnell mit Verdächtigungen, Falschbeschuldigungen und sogar Anzeigen konfrontiert sehen.
Aufgrund der derzeitigen Praxis der Abarbeitung rechtlicher Schritte in diesem Zusammenhang kommt es nicht selten zu Fehlurteilen, und das steht dann eben auch im Führungszeugnis.

Es arbeiten nicht wenige Personen mit solchen Erlebnissen und Führungszeugniseinträgen in Einrichtungen, in denen die Arbeit mit Kindern eine Rolle spielt.
Es sollte den Organisationen selbst überlassen bleiben, diese Menschen weiterhin in dem Arbeitsumfeld zu lassen. Wir kennen mehrere solcher Fälle, und die Organisationen haben sich zu Recht entschlossen, diese Menschen nicht noch weiter zum Opfer zu machen, sondern ihnen die weitere Mitarbeit anzubieten.
Wenn diese Entscheidungen auf der Basis eines beobachteten, guten Verhaltens der Mitarbeiter basiert, dann ist nichts dagegen einzuwenden.

Die Tatsache, dass es nicht wenige Menschen gibt, die solche Urteile tragen, muss auch in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden, und auch die Tatsache, dass das eine immense Schädigung ist.

Es gibt Hilfsorganisationen, die zwar das Leiden von tatsächlich missbrauchten Kindern aus gutem Grund so sehen, wie es ist, und die teilweise lebenslange Traumatisierung durch diese furchtbaren Taten zu Recht verdeutlichen, aber die Möglichkeit von falschen Beschuldigungen mehr oder weniger achselzuckend ignorieren oder mit Worten abtun wie "dumm gelaufen".
Ein zu Unrecht verurteilter Mensch kann auch unter einer lebenslangen Traumatisierung leiden, ist als "Kinderschänder" abgestempelt, seine ganze Umgebung ist geschädigt.

Da es vermehrt in Einrichtungen, die in irgendeinem Kontext mit Kindern arbeiten, zu solchen Ereignissen kommt, wäre eine gesetzliche Vorgabe in dieser Richtung eine weitere Schädigung.

Allerdings müssen Maßnahmen ergriffen werden, dass bei absolut eindeutigen Fällen von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung keine Vertuschung möglich ist (z.B. die Versetzung von Geistlichen). Wie das in der Praxis umzusetzen ist, muss sicher an den Strukturen der jeweiligen Einrichtungen angepasst werden.

[...]

Insgesamt müssen Maßnahmen ergriffen werden, dass nicht das Papier der Maßstab ist, sondern das tatsächlich zu beobachtende Verhalten.
Das betrifft eben auch Menschen, die mit Kindern umgehen, und keinen Eintrag im Führungszeugnis haben. Auch da gilt es, wachsam zu sein und das tatsächliche Verhalten als Maßstab zu nehmen, und nicht Auszeichnungen, akademische Grade, soziale Beziehungen oder sonstige Werte. Und bei Zweifeln oder bei Hinweisen auf ein Fehlverhalten muss der sofortige und transparente, aber vorurteilsfreie Austausch im Vordergrund stehen: Kommunikation.

[Anmerkung: Link zur Selbstverpflichtungserklärung von ju care Kinderhilfe]

1) Veränderung der bisherigen Regelung "Offizialdelikt"

2) Rolle des Jugendamtes begrenzen

3) Generelle Anzeigepflicht ablehnen

4) Verlängerung/Abschaffung der Verjährungsfristen?

5) Einsetzen unabhängiger Vertrauenspersonen in Einrichtungen

6) Gerichtsverfahren: immer nichtöffentlich bei Beteiligung kindlicher Opfer

7) Rolle der psychologischen Gutachten; Therapieangebote

8) Finanzen für Hilfsorganisationen und Präventionsprojekte an Schulen

9) Selbstverpflichtung der Organisationen, dann staatliche Förderung

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