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09.09.2010: Selbstverpflichtungserklärung und Transparenz
Zusammenarbeit mit Fachausschüssen des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch

Als eine der Verbesserungen in der Kinderschutzarbeit zur Vermeidung von sexuellen Übergriffen und Misshandlungen von Schutzbefohlenen wird von Fachkreisen u.a. gefordert, dass Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Hilfsorganisationen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt mit Kindern arbeiten, eine Selbstverpflichtungserklärung erstellen.
Auch wir fordern diesen Schritt, der die Transparenz in der Arbeit mit Kindern erhöht und zur Wahrung des Kindeswohls beiträgt.

Mit den Praxiserfahrungen als Organisation und Privatpersonen, sowie den gesammelten Erfahrungen kooperierender Organisationen, stehen wir im Rahmen unseres Einsatzes gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung im Dialog mit Bundesministerin Frau Dr. Kristina Schröder, Frau Dr. Christine Bergmann (Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF.

Die Forderung nach einer Selbstverpflichtung, die den Umgang mit anvertrauten Kindern und Jugendlichen definiert, haben wir daher als eine von neun Empfehlungen an die Kommission gesendet und veröffentlichen an dieser Stelle die Selbstverpflichtungserklärung von ju care Kinderhilfe:

ju care Kinderhilfe: Erklärung und Selbstverpflichtung zur Sicherung des Kindeswohls

Die positive Resonanz auf die Empfehlungen (Antworten von Frau Dr. Christine Bergmann, sowie von Arbeitsgruppe III Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch, Bereich Forschung und Lehre, im Auftrag von Frau Ministerin Prof. Dr. Annette Schavan) und die Tatsache, dass sich der Großteil der Empfehlungen mit Meinungen und Forderungen anderer Organisationen deckt, lässt auf einige Verbesserungen hoffen.

Wir zitieren aus den Schreiben vom 08.03.2010 und 28.07.2010 einige Stellen:

"Ihre fachlichen Hinweise sind sehr wichtig und ich nehme diese in ihrer Ausführlichkeit der Begründung sehr gerne an mich. [...] Die eingehende Auseinandersetzung damit ist Teil meiner Aufarbeitung, die ich erst Anfang des kommenden Jahres abschließen werde."
(Frau Dr. Christine Bergmann, Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin)

"Es freut uns, dass das Engagement vieler Gruppen zum Thema so hoch ist. Wie sehen in der Sammlung der eingehenden Hinweise und Informationen [...] eine große Chance dafür, das umfangreiche Wissen zu bündeln und so in die Arbeit des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch eingehen zu lassen."
(Julia Funk, Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe III, im Auftrag von Ministerin Prof. Dr. Annette Schavan und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Nachfolgend die neun Empfehlungen und Begründungen aus dem Schreiben
an Ministerin Frau Dr. Kristina Schröder, wobei das Abbauen von Hemmschwellen für Kinder und Jugendliche eine zentrale Eingangsbegründung des Schreibens darstellte:

1) Veränderung der bisherigen Regelung "Offizialdelikt"

2) Rolle des Jugendamtes begrenzen

3) Generelle Anzeigepflicht ablehnen

4) Verlängerung/Abschaffung der Verjährungsfristen?

5) Einsetzen unabhängiger Vertrauenspersonen in Einrichtungen

6) Gerichtsverfahren: immer nichtöffentlich bei Beteiligung kindlicher Opfer

7) Rolle der psychologischen Gutachten; Therapieangebote

8) Finanzen für Hilfsorganisationen und Präventionsprojekte an Schulen

9) Selbstverpflichtung der Organisationen, dann staatliche Förderung

Diese neun Punkte sind nur als Ergänzung zu anderen Forderungen zu sehen; wir haben nur Punkte als Empfehlungen an den Runden Tisch bzw. an das Ministerium geschickt, die vermutlich kontrovers diskutiert würden oder überhaupt nicht in die Überlegungen einfließen.

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