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26.10.2019: Grundrecht für Kinder: Abschlussbericht vorgelegtFrüher als geplant konnte Bundesjustizministern Christine Lambrecht den 237 Seiten umfassenden Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Kinderrechte ins Grundgesetz" erfreut am Freitag (25.10.2019) vorlegen. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", so erklärte Bundesjustizministerin Lambrecht. "Hierdurch senden wir ein ganz wichtiges Signal aus, denn das Grundgesetz ist die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft. Wir wollen damit verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte für uns haben. Mein Ziel ist es dabei, eine ausgewogene Regelung vorzulegen, die sich harmonisch in das Grundgesetz einfügt. Dabei geht es nicht darum, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen." Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und zahlreiche unterstützende Einrichtungen in Deutschland, zu denen ju care Kinderhilfe auch seit Gründung zählt) betont, dass es dabei wesentlich ist, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Eine Übersicht der Varianten und Bedeutungen, die als Vorschläge der Arbeitsgruppe eingereicht wurden, finden Sie im ZDF-Artikel mit einem Interview der Bundesjustizministerin Lambrecht: Kinderrechte ins Grundgesetz - Kinder brauchen "einen besonderen Schutz" (ZDF heute, 25.10.2019). Den vollständigen Abschlussbericht finden Sie als PDF-Download beim BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). Autorangaben: Oliver Jungjohann, 26.10.2019 [Foto: Kinder und ihre Bedürfnisse sind elementarer Teil des Mosaiks unserer Gesellschaft. © Foto: Oliver Jungjohann, Projekt einer kinderfreundlicheren Schulgestaltung] |
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