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Empfehlungen an den Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Details aus dem Schreiben von Oliver Jungjohann, ju care Kinderhilfe

1) Veränderung der bisherigen Regelung "Offizialdelikt"

[Erklärung: Vorschlag einer Erweiterung der rechtlichen Regelungen zur Einbeziehung einer Klärungsstelle, bevor "von Amts wegen" als Offizialdelikt ein nicht mehr zu stoppender Strafverfolgungsprozess in Gang gesetzt wird. Hintergrund: besserer Kinderschutz und Opferschutz]

Die Tatsache, dass das polizeiliche Bekanntwerden einer Misshandlung oder eines Missbrauchs generell zu einer Strafverfolgung / -ermittlung führt, schreckt Betroffene ab.

Wir schlagen vor, eine rechtliche Regelung einzuführen, dass eine gut ausgebildete Clearingstelle/Beratungsstelle mehrfach aufgesucht werden muss, und dass das Ergebnis dann entweder zu einer Einstellung oder einer weiteren Verfolgung der Vorwürfe führt. Die Beratungsstelle muss dabei Gespräche mit allen Betroffenen führen, d.h. auch mit dem potentiellen Täter/der Täterin, was bisher aber von vielen Beratungsstellen in der Praxis aus absolut unverständlichen Gründen abgelehnt wird!

Organisationen wie [...] lehnen tatsächlich Klärungsgespräche ab und haben zu einem nicht unerheblichen Anteil Vorurteile gegenüber beschuldigten Personen, es gibt auch einen - letztendlich öfters kindeswohlschädigenden - "missionarischen Übereifer".

Eine Veränderung würde hier eine Hemmschwelle reduzieren, und es würde prinzipiell die Möglichkeit gegeben, eventuelle Falschbeschuldigungen als solche aufzudecken, oder bei "kleineren" oder erstmaligen Taten eine Hilfe zur Lebensänderung zu geben, anstatt mit einer Strafverfolgung möglicherweise mehr Schaden anzurichten, als es die Tat selbst zur Folge hatte. Ein Gerichtsverfahren traumatisiert, das ist keine Frage.
Es gibt in der Praxis eindeutig Fälle, in denen eine gerichtliche Verfolgung überhaupt erst eine Traumatisierung eines Kindes auslösen würde und die Zukunft der ganzen Familie nachhaltig schädigt, während der erlebte Übergriff oder die Misshandlung keine bleibenden Schäden hinterlassen hat, sondern gut vom Kind verarbeitet werden konnte.
Das in Bayern verbreitete Motto "Nicht anzeigen schützt nur die Täter" ist aus Sicht des Kindeswohles so nicht richtig, eine Differenzierung ist notwendig.

1) Veränderung der bisherigen Regelung "Offizialdelikt"

2) Rolle des Jugendamtes begrenzen

3) Generelle Anzeigepflicht ablehnen

4) Verlängerung/Abschaffung der Verjährungsfristen?

5) Einsetzen unabhängiger Vertrauenspersonen in Einrichtungen

6) Gerichtsverfahren: immer nichtöffentlich bei Beteiligung kindlicher Opfer

7) Rolle der psychologischen Gutachten; Therapieangebote

8) Finanzen für Hilfsorganisationen und Präventionsprojekte an Schulen

9) Selbstverpflichtung der Organisationen, dann staatliche Förderung

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